Inventar - Kataster
Inventar-Kataster
In der Regionalversammlung am 19.03.2010 haben wir über den Haftpflicht-Versicherungsschutz des SGV gesprochen.
Versichert ist / sind:
•Die satzungsgemäße Tätigkeit der Mitglieder bei Veranstaltungen (gem. Wanderplan)
•Die gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer, Mieter, Pächter, Nutznießer
• Die gesetzliche Haftpflicht als Bauherr, Unternehmer
Die Haftpflicht als Eigentümer von Sachen, baulichen Anlagen und ähnliches, bezieht sich für den SGV u.a. auf Bänke, Schilder, Tafeln, Bäume, Gebäude und ähnliches. Durch die Versicherungsbedingungen ist die Versicherungsleistung jedoch an eine aktive Pflege und Wartung der Eigentums-Sachen geknüpft.
Was bedeutet das für den SGV?
Eigentum verpflichtet. Wer im Besitz einer Sache in der Öffentlichkeit ist, ist für diese Sache auch Verkehrssicherungspflichtig. Die Sache darf bei normaler Nutzung oder nur durch ihr Dasein niemandem Schaden zufügen.
Wie komme ich der Verkehrssicherungspflicht nach?
Ich muss die Sicherheit der Sache regelmäßig prüfen und sie ggf. wieder sicher herrichten oder die Sache dauerhaft entfernen. Dazu gehört u.a. die
Standfestigkeit, Verletzungsgefahr durch scharfe Kanten, Splitter, herausstehende
Nägel, die Bruchfestigkeit und vieles mehr. Die regelmäßige Prüfung muss
dokumentiert werden, nur ihre Behauptung genügt in einem Rechtsstreit mit der Versicherung nicht.
Wer dies alles nicht tut, nimmt in Kauf, dass die Haftpflichtversicherung nicht für
Schäden aufkommen muss, sondern das der SGV darauf sitzen bleibt.
Der Regionalvorstand hat deshalb vorgeschlagen, zunächst einmal in einem
Kataster alle Sachen des SGV zusammen zustellen. Dann werden, soweit nicht eindeutig, die Zuständigkeiten der Abteilungen und der Region festgelegt.
Jedes Mitglied ist deshalb aufgerufen, alles was es in unserer Region sieht zu
dokumentieren (Foto, Standort, Eigentümer usw.) und an
wolfgang_stratmann@t-online.de zu melden. Dieser führt das Kataster und
veröffentlicht es hier im Internet.
